1Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preise inkl. Werksabholung, zzgl. Zulassungkosten. Änderungen sind vorbehalten. Weitere Informationen zum offiziellen Energieverbrauch und zur offiziellen CO2 -Emission neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2 -Emission neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern und unter http://www.dat.de/leitfaden/LeitfadenCO2.pdf unentgeltlich erhältlich ist. Inkl. Herstellerumweltbonus sowie BAFA Umweltbonus. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des BAFA Umweltbonus ist durch die auf der Webseite der BAFA (http://www.bafa.de) abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Das Angebot beinhaltet außerdem die Förderung für Elektrofahrzeuge im Rahmen des Programms „Sozial & Mobil“ – Träger der Förderung ist das Bundesumweltministerium. Das Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen aus dem Wirtschaftsbereich „Q“ im Rahmen des Flottenaustauschprogammes.
2Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für die Überführung und Zulassung sind nicht enthalten. Beispielhafte Abbildungen. Änderungen sind vorbehalten. Weitere Informationen zum offiziellen Energieverbrauch und zur offiziellen CO2 -Emission neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2 -Emission neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern und unter http://www.dat.de/leitfaden/LeitfadenCO2.pdf unentgeltlich erhältlich ist. Inkl. Herstellerumweltbonus sowie BAFA Umweltbonus. Die Höhe und Berechtigung zur Inanspruchnahme des BAFA Umweltbonus ist durch die auf der Webseite der BAFA (http://www.bafa.de) abrufbare Förderrichtlinie geregelt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung des Umweltbonus. Der Umweltbonus endet mit Erschöpfung der bereitgestellten Fördermittel. Das Angebot beinhaltet außerdem die Förderung für Elektrofahrzeuge im Rahmen des Programms „Sozial & Mobil“ – Träger der Förderung ist das Bundesumweltministerium. Das Angebot richtet sich an Unternehmen und Organisationen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen mit einem gültigen Großkundenrahmenvertrag.
Gern stehen wir zur Erstellung eines Angebotes zur Verfügung, wenn Ihr Institutionskennzeichen mit einer der folgenden Zahlenkombinationen beginnt:
- 26… (Krankenhäuser, Kurheime, Sanatorien)
- 45… (freiberufliche Hebammen)
- 46… (Krankenpfleger, Hauspfleger, Haushaltshilfen, Hauspfleger, ambulante Pflegedienste)
- 48… (nach § 125 SGB V, verordnete Hausbesuche)
- 50… (karitative Organisationen, die nicht zur Kirche gehören)
- 51… (Rehabilitationsstätten, Sozialstationen, Pflegeheime)
- 53… (Einrichtung für Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation)
- 54… (nach § 111 SGB V, ambulante Rehabilitationseinrichtungen)
3Der Umweltbonus setzt sich zusammen aus einer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Referat 422, Frankfurter Straße 29–35, 65760 Eschborn, www.BAFA.de, sowie einer vom Hersteller gewährten Prämie. Die Auszahlung des Anteils des BAFA erfolgt erst nach positivem Bescheid des von Ihnen gestellten Antrags. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.